Was ist beim Autofahren erlaubt? Was ist nicht erlaubt?

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Autofahren
© Shutterstock / Dmitry Kalinovsky

Verkehrsregeln – was ist beim Autofahren erlaubt und was verboten?

Mit dem Smartphone telefonieren, mit Flipflops oder im Bikini Auto fahren, ist dies alles erlaubt? Die wichtigsten Verkehrsregeln werden nachfolgend erläutert.

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Hierzulande existieren zahlreiche Straßenverkehrsregeln, die die Sicherheit gewährleisten sollen. Doch viele Autofahrer sind sich unschlüssig darüber, was am Steuer erlaubt oder verboten ist. Darf ich in Badekleidung Auto fahren? Welche Schuhe sind passend? Ist es erlaubt, eine Dashcam zu nutzen? Der folgende Ratgeber erläutert alles Wissenswerte.

Handy oder Smartphone am Steuer – was besagen die Regeln?

Autofahren: Smartphone im Auto
© Shutterstock / Syda Productions

Wer während des Fahrens sein Mobiltelefon benutzt, riskiert schwere Unfälle. Das Telefonieren am Steuer, Tippen von Nachrichten oder sonstiges Agieren an Smartphones ist lebensgefährlich und daher laut § 23 der Straßenverkehrsordnung strikt verboten. Es wird mit einer Geldbuße und mindestens einem Punkt in Flensburg geahndet. Ein kurzer Blick ist erlaubt, aber Sie dürfen das Gerät während der Fahrt nicht in die Hand nehmen. Wenn Sie währenddessen telefonieren möchten, müssen Sie entweder eine Freisprecheinrichtung nutzen oder den Wagen abstellen und Motor ausschalten. Das Verbot betrifft nicht nur die Nutzung von Handys, sondern auch die Bedienung von weiteren elektronischen Geräten wie Navi, Audiorecorder, Tablet oder E-Book. Das Handy als Navigationsgerät zu verwenden, ist nur erlaubt, wenn es in einer Halterung platziert ist und Sie es während der Fahrt weder in der Hand halten noch bedienen.

Welche Schuhe dürfen beim Autofahren getragen werden?

Barfuß oder Flipflops, was ist beim Autofahren erlaubt? Auch diesbezüglich sind sich viele unsicher. Sie müssen mit Flip-Flops hinter dem Steuer nicht befürchten, bei einer Verkehrskontrolle einen Strafzettel zu erhalten. Doch es empfiehlt sich, zur Vermeidung von Unfällen darauf zu verzichten. Das Risiko ist hoch, von den Pedalen abzurutschen oder vielleicht das Bremspedal nicht rechtzeitig betätigen zu können. Dies kann schwerwiegende Folgen haben und bei Unfällen als fahrlässiges Verhalten gewertet werden. Lässt sich die Unfallursache darauf zurückführen, müssen Sie zumindest mit einem Bußgeld rechnen. Wird dabei eine andere Person verletzt, ist zudem ein Strafbefehl möglich. Die Haftpflichtversicherung zahlt Schäden bei Dritten immer, ganz gleich, welche Schuh der Fahrer getragen hat. Aus versicherungsrechtlicher Sicht kann es dennoch problematisch sein, denn schlimmstenfalls kürzt die Vollkaskoversicherung die Leistung aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder lehnt die Übernahme der entstandenen Kosten am eigenen Auto gänzlich ab. Es wird schwer sein, den Beweis zu erbringen, dass der Unfall mit geeignetem Schuhwerk ebenso passiert wäre. Auch blanke Fußsohlen sind nicht verkehrssicher. Tragen Sie daher beim Autofahren passende, feste, geschlossene Schuhe. Wenn Sie an den See fahren, können Sie immer noch die Flip-Flops anziehen, wenn Sie angekommen sind.

Wie sieht es mit der Kleidung beim Autofahren aus?

Im Sommer wird es nicht nur draußen, sondern auch im Auto sehr heiß. Natürlich ist es da sehr verlockend, leicht bekleidet oder direkt mit Bikini Auto zu fahren. Dies ist zwar nicht verboten, da es während der Fahrt keine Kleiderordnung gibt, Sie sollten es dennoch nicht tun, denn es könnte eine Anzeige wegen Exhibitionismus folgen. Hierbei handelt es sich um eine sexuelle Neigung, bei welcher es dem Betroffenen Lust bereitet, sich vor anderen nackt zu entblößen. So könnte es angesehen werden. Daher ist es ratsam, sich während des Autofahrens angemessen zu kleiden. Ohne Schutz riskieren Sie in den verschiedenen Situationen zudem Verletzungen, beispielsweise Schürfwunden und Schnitte, wenn Sie ruckartig bremsen und der Sicherheitsgurt in die Haut einschneidet. Durch Reibungshitze kann es sogar zu Brandverletzungen kommen.

Wie verhält es sich mit Winterkleidung?

Ist es erlaubt, mit dicker Jacke, Schal, Mütze und Handschuhen Auto zu fahren? Dies sollten Sie ebenfalls lieber meiden, auch wenn es nicht verkehrswidrig ist. Ziehen Sie beim Fahren eine dick gefütterte Jacke lieber aus. Sie schränkt die Beweglichkeit und Reaktionsfähigkeit am Lenkrad ein. Eine große Kapuze macht eventuell beim Schulterblick die Sicht nach hinten nicht möglich. Der Gurt liegt zudem nicht, wo er sollte. Er kann außerdem leicht rutschen und kleinere Verletzungen verursachen, bei einem schwereren Unfall sogar in den Bauchraum einschneiden. Auf diese Weise können innere Organe verletzt werden. Beim Schal und einer Mütze sollten Sie darauf achten, dass die Sicht nicht beeinträchtigt und durch Handschuhe die Bedienung der Elemente nicht erschwert wird. Meiden Sie auch klobige Winterstiefel, denn der Umgang mit dem Brems- und Gaspedal wird damit schwerer. Tragen Sie Schuhe, mit denen Sie stets angemessen reagieren können. Doch auch hier sind bei einem eventuellen Unfall Probleme mit dem Versicherungsunternehmen möglich.

Autofahren: Winterkleidung
© Shutterstock / HomeArt

Dürfen Fahrer Dashcams benutzen?

Mit einer Dashcam, die im Auto beispielsweise auf dem Armaturenbrett angebracht wird, können Sie während der Fahrt alles aufzeichnen und speichern, was direkt vor dem Auto passiert. Doch was sagen die Regeln? Ist dies erlaubt? Hier muss unterschieden werden: Entsprechende Aufzeichnungen können die allgemeinen Persönlichkeitsrechte verletzen. Die permanente Aufzeichnung ohne Grund ist daher unzulässig. Es ist jedoch möglich, sie kurz in der Verbindung mit einem Unfall zu speichern. Dann löst ein integrierter Bewegungssensor im entsprechenden Falle die Aufnahme aus. Viele Autofahrer nutzen die kleine Kamera, um sie bei einem Verfahren aufgrund eines Unfalls als Beweismittel vor Gericht zu verwenden. Entsprechende Aufzeichnungen können die allgemeinen Persönlichkeitsrechte verletzen. So müssen die zuständigen Gerichte jeweils abwägen, was wichtiger ist, die Verfolgung eines Verkehrsverstoßes oder der Schutz der Privatsphäre. Die Aufnahmen einer Dashcam sind laut Bundesgerichtshof in Zivilverfahren als Beweismittel grundsätzlich zulässig. Es ist allerdings individuell eine Interessen- und Güterabwägung wichtig. Zeigen Sie die gedrehten Videos nicht der Polizei und stellen Sie diese keinesfalls ins Netz. Wenn Sie ins Ausland fahren, sollten Sie die Autokamera aufgrund der unklaren Rechtslage abnehmen. In Österreich beispielsweise sind Dashcams verboten.

Zusammenfassung

Für genügend Sicherheit beim Autofahren muss sich jeder an die geltenden Verkehrsregeln halten. Diese betreffen verschiedene Bereiche. So sollten Autofahrer wissen, was unterwegs erlaubt ist. Das Handy dürfen Sie während der Autofahrt nicht verwenden oder bedienen. Dies bezieht sich auf jegliche Nutzung. Bezüglich der Kleidung und Schuhe gibt es keine klaren Regeln. Barfuß oder mit Flipflops zu fahren, ist kein Verstoß. Doch es wird davon abgeraten, denn im Ernstfall drohen schwere Konsequenzen. Im Bikini Auto zu fahren, ist ebenso erlaubt, doch es kann eine Anzeige wegen Belästigung folgen. Zudem sind Verletzungen möglich. Auch dicke Winterkleidung stellt ein Sicherheitsrisiko dar. Bezüglich der Nutzung von Dashcams ist die Rechtslage kompliziert. Es ist verboten, wenn die Autokamera nicht nur kurzzeitig und anlassbezogen verwendet wird.